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Gibt es eine Förderung für Klimaanlagen im Eigenheim?
--> Wichtig zu wissen: Nicht alle Klimageräte und Klimaanlagen im Eigenheim werden gefördert! Wichtig ist, dass die Anlage vorrangig als Heizung genutzt wird (mehr als 50 Prozent müssen der Wärmeerzeugung dienen) und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Effiziente Luft-Luft-Wärmepumpen erfüllen diese Vorgaben - die Geräte können kühlen und heizen und damit ganzjährig zum Einsatz kommen. Eine Berechnung der Heiz- und Kühllast stellt sicher, dass effizient geheizt und gekühlt werden kann. Gleichzeitig kann über die Berechnung nachgewiesen werden, dass die Anlage hauptsächlich der Heizung dient.
Für die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen / Split-Klimaanlagen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung
- Zuschuss von maximal 70 Prozent über die KfW-Heizungsförderung
- Ergänzungskredit über die KfW zusätzlich zum Zuschuss
- Förderkredit für die Effizienzhaussanierung über die KfW
- Steuerbonus nach § 35c EStG von maximal 20 Prozent über die Steuererklärung
- Steuerbonus für Handwerker-Lohnkosten von max. 20 Prozent / max. 1.200 Euro nach § 35a EStG über die Steuerklärung
Voraussetzungen für die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen / Split-Klimageräten
Damit die Heizungsförderung für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich wird, müssen diese technischen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
- Einbau eines Stromzählers
- Eine Schnittstelle für Netzdienlichkeit (z.B. SG Ready oder VHP Ready) ist Pflicht
- Luft/Luft-Wärmepumpe ≤ 12 kW Heizleistung/Kühlleistung (Heizen mit Klimaanlage): ?s ≥ 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)
- Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
- Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
- Bei luftheizenden Systemen müssen die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert werden (Nachweis zum Abgleich der Luftvolumenströme in der Fachunternehmererklärung)
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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